Hier sollen Beiträge aus aller Welt weitergegeben
werden, die zum Frieden beitragen. Es sollen Modelle und Ideen sein, die zur
gewaltfreien und friedlichen Konfliktlösungen vom Kindergarten bis zur
Weltdiplomatie reichen. Alle Berufs- und Wissenschaftsbereiche, die Politik,
Bürgerbewegungen, die internationalen Organisationen (UNO und UNESCO usw.)
könnten sich auf ihren Beitrag zum friedlichen Zusammenleben besinnen und
dieses Grundanliegen verstärken. Gerade anlässlich des 60. Jahrestages der
„Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (1948) ist diese Besinnung auf die
ursprünglichen Anliegen des Zusammenlebens nötig. Die grausamen
völkerrechtswidrigen Kriege, die zunehmende Schere von Armut und Reichtum und
die rücksichtslose Gewinnmaximierung verletzen zahlreiche gültige Abkommen und
gesetzlichen Grundlagen. Die allermeisten Menschen auf diesem Globus wollen
diese Kriege und Ausbeutung nicht. Sie wollen in Frieden, Gleichwertigkeit und
Gerechtigkeit ihr Leben leben. Und zur Verwirklichung dazu, zu Kultur und
Frieden, kann jeder Mensch viel beitragen. Die Möglichkeiten dazu sind viel
näher als man glaubt: Familie, Schule, Kinder und Jugendliche, Gemeinden,
Vereine, Firmen und Institutionen können dazu einen kreativen und konstruktiven
Beitrag im Rahmen ihres Wirkens leisten. Dieses dem Gemeinwohl verpflichtete
soziale Tätigwerden bewirkt meist mehr Resonanz als teure Beratungsfirmen und
Werbeaktionen. Im ehrlichen und gleichwertigen Gespräch unter Bürgerinnen und
Bürger, mit unseren Kindern und Jugendlichen kommt so ein reichhaltiger bunter
Strauss zusammen, dass jeder seine Blume des Friedens weitergeben kann.
Urs und Lene Knoblauch, März
2008
Anlässlich der
Kunstausstellung in der Galerie Gottfried Keller-Zentrum in Glattfelden vom 26.
April bis 7. Mai 2009 Infos: www.gkz.ch
Wander-Leihobjekt "Die Blumen des Friedens weitergeben"
Urs Knoblauch, Konzeptkunst-Projekt 2009 Anlässlich der Ausstellung in der "Galerie Gottfried Keller-Zentrum" Glattfelden.
Das Holzobjekt soll monatlich im Freundes- und Bekanntenkreis weitergegeben werden. Via Internet soll jeweils der Aufenthaltsort und ein Gedanke oder eine Information zum Thema und Objekt beigesteuert werden.
Sie können das Holzobjekt „Die Blumen des Friedens“
für einen Monat leihweise bei sich zuhause haben und
es dann
Freunden oder Bekannten für weitere Monate
weitergeben.
So werden die Blumen des
Friedens, auch nach der Ausstellung, weitergegeben!
Sie können sich via Email oder per Brief melden (Kontakt).
Wir werden Sie auf einer „Leih-Liste“ eintragen und
Sie betreffend des Termins informieren.
„Die Menschheit
hat keine umfassender und keine kompliziertere Aufgabe als die, eine Kultur der
Friedensliebe als Gegensatz zum Gewalt- und Kriegskult hervorzubringen.“ Tschingis
Aitmatow (1928-2008)
Urs Knoblauch - 35 Jahre
Konzeptkunst „GENAUER ERFASSEN“ Ausstellung und Installation: Malerei,
Fotografie, Skulptur und Literatur im Dialog
Galerie Gottfried Keller Zentrum Glattfelden, 26. April - 7.Juni
2009
Glattfelden,
aus dem Gottfried Kellers Eltern stammten, hat bis heute den ländlichen Charme
des Bauerndorfes erhalten. Zauberhafte Bauerngärten, Häuser,
Landwirtschaftsbetriebe und weite Landstriche entlang der Glatt und der
waldigen Umgebung sind hier zu entdecken. So ist es nahe liegend, dass gerade
hier im Frühling „die Blumen des Friedens“ zu blühen beginnen, um „sie
weiterzugeben“. Damit soll die Bedeutung des Anliegens nach mehr Frieden in
allen Bereichen menschlicher Arbeit und Kultur hervorgehoben werden. Kaum eine
Tätigkeit ist nicht dem Anliegen eines gerechten und friedlichen Zusammenlebens
verpflichtet. Überall, wo der Mensch sinnvoll tätig ist, leistet er einen
Beitrag zum allumfassenden Frieden, der auch das Prinzip der Natur ist: in allen
Bereichen der Kultur, in der produktiven Arbeit, in Schule und Elternhaus, in
der Landwirtschaft, in Handwerk und in der Technik ist die grosse Idee des
Friedens die wahre Triebfeder. Deshalb finden wir sie auch in vielen Zeugnissen
der Literatur und im Schrifttum vom Menschen – sie sind ja das Abbild des
menschlichen Lebens und Zusammenwirkens. Text und Bild haben so im Schaffen von
Urs Knoblauch immer zusammengewirkt, sie stehen in seinem Konzept in einem
spannungsvollen Dialog zu einander.
Auch
im Werk Gottfried Kellers oder Meinrad Inglins ist dieses Friedensanliegen zentral.
Sie stellen eindringlich die Frage nach dem Sinn des Lebens: Der Bauer, der
Lehrer, der Handwerker und der Künstler – sie alle arbeiten für das Wohl der
Menschen, für das Gemeinwohl und deshalb auch für den Frieden.
Im
Wirken als Zeichenlehrer, als Konzeptkünstler und als Kulturpublizist mit dem
Kunstkonzept GENAUER ERFASSEN stehen für Urs Knoblauch seit 35 Jahren Ethik,
Kultur und das Anliegen nach mehr sozialer Gerechtigkeit und Frieden im
Zentrum. Mit verschiedenen neuen Installationen und Werken wird im Dialog mit
Fotografie, Malerei, Texten und Skulpturen das Thema „Die Blumen des Friedens
weitergeben“ bearbeitet. Drei grössere Bilder (Fotografie, Text und Aquarell)
beziehen sich auf das Wirken von Henry Dunant, Albert Schweitzer und Bertha von
Suttner.
Anstelle
von postmoderner Beliebigkeit verweist die Skulpturen-Installation
„Friedenslichter“ auf die Aufklärungsphilosophie, auf Immanuel Kants Werk „Zum
ewigen Frieden“ und auf die Menschenrechte.
Eine
Serie von Blumenbildern in ornamentalem Farb- und Formkonzept und verschiedenen
Formen des Realismus wurde mit Foto-Text-Bildern kombiniert - sie beziehen sich
auch auf eine Jugenderinnerung an den grossen Schweizer Sakral- und Blumenmaler
Ferdinand Gehr und den „Kirchen-Freskenstreit“.
Eine
grössere Werkgruppe ist dem zentralen und aktuellen Inhalt aus Inglins
Schweizer Zeitgemälde „Schweizerspiegel“ von 1938 gewidmet und ein Zitat steht
als Leitmotiv für die Ausstellung : „Aber
dieses geistig geräumige, ausserordentlich tolerante demokratische Staatswesen
ist das denkbar Klügste, was sich eine so gemischte Gesellschaft wie unser Volk
im Laufe der Jahrhunderte erschaffen konnte. Ich habe darüber nachgedacht und
mich in der Welt umgesehen: es gibt nichts Besseres!“
Das
“Modell Schweiz“ mit seiner freiheitlichen, souveränen und direktdemokratischen
Staatsform, mit seiner humanitären, auf das Gemeinwohl und auf Frieden ausgerichteten
Tradition, ist ein Vorbild und eine Hoffung für die Länder der Welt. Anstelle
der weltweiten wahnsinnigen Finanzspekulationen, Rüstungs- und Kriegsausgaben,
muss das Zusammenleben aller Menschen auf Gleichwertigkeit und das Gemeinwohl
ausgerichtet werden. Deshalb werden die Themen Wasser, Nahrung und
Landwirtschaft als Wege zur sozialen Gerechtigkeit und Frieden in der Welt in
einigen Kunstwerken dargestellt. Die Stärkung der regionalen und
kleinbäuerlichen Strukturen wird weltweit zum wichtigsten Faktor für die
Bekämpfung des Hungers (Weltlandwirtschaftsbericht 2008).
Mit
dem Textbild „Krieg und Unrecht beenden – Gemeinwohl stärken!“ und dem
Holzobjekt „An der Seite der Armen“ sollen Bezüge zur Ethik, zur UNO-Charta,
zur christlichen Soziallehre, zur Befreiungstheologie, zu humanitären
Hilfswerken (Hilfe zur Selbsthilfe) und der Bedeutung des Genossenschaftswesens
hergestellt werden.
An
der Ausstellung wird mit einzelnen früheren Arbeiten auch einen Einblick in „35
Jahre Konzeptkunst GENAUER ERFASSEN“ ermöglicht. Eine Reihe von Ausstellungen
mit orts- und raumbezogenen thematischen Installationen beinhaltete einen Dialog
zwischen Malerei, Fotografie und Literatur. Dabei entstanden zahlreiche Berg-
und Landschaftsbilder mit lebensfroher, freiheitlicher und farbiger
Ausstrahlung. Schwarzweiss-Fotografien aus dem Alltagsleben der Menschen in der
Region und Literaturzitate verbinden sich zu einem spannungsvollen Dialog. So
wurde eine Textpassage aus Gottfried Kellers biografischem Roman „Der grüne
Heinrich“ Leitmotiv der Ausstellung 1997 in der Galerie im Gottfried
Keller-Zentrum: „Es war die hingebende
Liebe an alles Gewordene und Bestehende.(...) Ich begann, nicht nur die Form,
sondern auch den Inhalt, das Wesen und die Geschichte der Dinge zu sehen und zu
lieben“.
Die
zweite Ausstellung im Gottfried Keller-Zentrum im Jahr 2000 war „Goethes Reisen“ und seiner Einsicht gewidmet „...denn in der Persönlichkeit liegt doch
eigentlich der wahre Grund menschlicher Verhältnisse“.
Eine
grössere Arbeit und Installation wurde anlässlich der Ausstellung im Kanton
Schwyz realisiert und bezog sich auf Meinrad Inglins autobiographischem Roman „Die
Welt in Ingoldau“: Leitmotiv wurde daraus der Text: „Alles Menschliche das in Ingoldau geschieht, wird auch anderswo
geschehen“.
Anlässlich
des 200. Todestages und der „Weimarer Tell-Aufführung“ entstand 2005 im Kanton
Schwyz eine Ausstellung mit der Installation zu Schillers „Wilhelm Tell“.
Leitmotiv war dabei das Zitat: „Was liegt
dem guten Menschen näher als die Seinen? Gibt’s schönre Pflichten für ein edles
Herz, als ein Verteidiger der Unschuld sein, das Recht des Unterdrückten zu
beschirmen?“ Als Echo auf Schillers
Eintreten für Freiheit und Würde des Menschen entstanden Foto-Text-Arbeiten und
Bilder zur humanitären Tradition der Schweiz, zum Roten Kreuz, zur UNESCO, zu
den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht, auch zu Albert Schweitzers „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“.
So
verbinden sich in den Werken und im Kunstkonzept GENAUER ERFASSEN Ethik, Kultur
und Frieden zu einer Gesamt-Kunstform mit vielfältigen Bezügen, wie dies im
UNESCO-Kulturbegriff zum Ausdruck kommt: „Die
Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen
geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen
werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies
schliesst nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern Lebensformen, die
Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.“ Eintreten für mehr Ethik und soziale
Gerechtigkeit in Politik und Wirtschaft ist gerade heute eine Verpflichtung,
auch für den Künstler.
Die
vergangenen und gegenwärtigen grausamen völkerrechtswidrigen Kriege, Terror,
Hunger und Unrecht zerstören das Leben
unzähliger Soldaten und vor allem unschuldiger Menschen, meist Zivilisten und
Kinder. Aber auch unersetzbare Kulturgüter, Werte und Traditionen und ganze
Dörfer, Landstriche, lebensnotwendige Infrastruktur, Wasserversorgung,
Spitäler, Schulen und Kirchen und viel Landwirtschaftsland werden vernichtet.
Deshalb soll mit dem eingangs angeführten Zitat des grossen russischen
Schriftstellers Tschingis Aitmatow (1928-2008) auf die zentrale Bedeutung der
Schaffung „einer Kultur der Friedensliebe“ mit der Verpflichtung auf die
UNO-Charta, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht hingewiesen
werden. Europa, die UNO und andere Organisationen müssen ganz dringend wieder
auf ihre ursprünglichen Anliegen nach Frieden, Menschenwürde und Gerechtigkeit
für alle Menschen verpflichtet werden. In diesem Sinne konnte im Seedamm
Kulturzentrum anlässlich der jurierten Ausstellung 2008 Urs Knoblauchs Arbeit zu „60 Jahre Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte“ die Text-Installation realisiert werden: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
Brüderlichkeit begegnen“ (1.Artikel der Menschenrechtserklärung, 1948). Nur
gemeinsam kann der Hunger bewältigt, soziale Gerechtigkeit und Frieden
geschaffen werden. Dazu ist mehr Ethik
in Politik, Wirtschaft und Kultur notwendig. Mit dieser Ausstellung und dem
Weitergeben „der Blumen des Friedens“ soll hier ein Beitrag geleistet werden.
Wer
ein Echo auf die Ausstellung und die Blumen des Friedens weitergeben will, kann
an der Finissage ein spezielles Blumen-Text-Objekt mitnehmen, eine Zeitlang bei
sich haben und es dann einem guten Freund weiter geben. Es handelt sich um ein
handliches Brett, auf dem eine besonders schöne Friedensblume dargestellt wird.
Dreht man es um, so bildet auch hier ein Text zur Friedensthematik ein weiteres
Echo und schafft weitere Bezüge. Ein kleiner Beitrag zum Thema, dass die
Friedensblumen nicht nur betrachtet, sondern weitergegeben werden sollen!
Auch
andere Akte des symbolischen Weitergebens sind möglich, z. B. mit dem Pflanzen
eines Fruchtbaums und den in der Galerie bereitliegenden Süsskartoffel-Pflanzenknollen
(Topinambur aus dem Garten des Künstlers und seiner Ehefrau). Ihre gelben
Blumen werden als „die Blumen des armen Mannes“ bezeichnet. Damit, oder mit
anderen Gemüse -und Blumensamen, kann und soll jeder engagierte
Ausstellungsbesucher zum Sämann für die „Saat des Friedens“ werden.
Biografie, Ausstellungen und Kunstkonzept
GENAUER ERFASSEN
Urs
Knoblauch wurde 1947 in Zürich geboren. Nach seiner gestalterischen
Grundausbildung im Warenhaus Globus und an der Kunstgewerbeschule Zürich war er
im Atelier Leber & Schmid in Zürich unter anderem für den Schweizer
Pavillon an der Weltausstellung 1970 in Japan tätig. Nach der Heirat führte er
gemeinsame mit seiner Frau ein Gestaltungsatelier mit internationalen
Ausstellungsprojekten und Grafik (Briefmarke für die PTT).1974 Auszeichnung mit
dem Kunststipendium der Stadt Zürich. 1979 Abschluss der Ausbildung zum
Zeichenlehrer mit Diplom für das Höhere Lehramt am Zeichenlehrerseminar in
Zürich. Seither als Zeichenlehrer/Bildnerisches Gestalten und für Ausstellungsprojekte
am Literargymnasium Rämibühl Zürich tätig (www.lgr.ch). Beteiligung an
zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland. Studienreisen und kontinuierliche
persönliche Weiterbildung in Kultur, Human- und Sozialwissenschaften.
Kulturpublizistische Tätigkeit und Vortragskurse für Fotografie-Kunstgeschichte
(Malerei und Fotografie im Dialog) im Rahmen der Volkshochschule an der
Universität Zürich. 2008 Kultur-Reise in den Iran (Reiseleitung: Prof. Dr.
Albert Stahel, Universität Zürich) Beiträge in verschiedenen Katalogen und im
„Neuen Biografischen Lexikon der Schweizer Kunst „1998. Werke in privaten und
öffentlichen Sammlungen.
60 Jahre Kinderdorf Pestalozzi in Trogen - ein Beispiel
der humanitären Schweiz
von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen
Die Schweiz leistet weltweit
seit Jahrzehnten vorbildliche humanitäre Hilfe, mit ihrer Diplomatie, ihren
guten Diensten, auch als Depositarstaat der Genfer Konventionen und wirkt so
für Frieden, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit. Das IKRK, das Rote Kreuz
oder das Wirken der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sind
vorbildliche Beispiele der humanitären Schweiz und machen ihre wertvollste
Substanz aus. In dieser Tradition steht auch das Kinderdorf Pestalozzi in
Trogen. Es soll im folgenden in Erinnerung gerufen werden, um auch der jüngeren
Generation diese Hilfswerke lebendig zu erhalten.
Vor 60 Jahren, am 28. April
1946, begannen die freiwilligen Helfer nach der Grundsteinlegung mit dem Bau
der ersten Häuser im Kinderdorf Pestalozzi oberhalb von Trogen im Kanton
Appenzell. Der Anlass war das Elend unzähliger Kriegskinder und Kriegswaisen,
die in den Schrecken des Zweiten Weltkrieges die Eltern und ihr Zuhause
verloren hatten.
Vorbildlicher Aufbau des Kinderdorfes
Initiant des Kinderdorfes war
der Schriftsteller und Philosoph Walter Robert Corti (1910-1990). Er musste
krankheitshalber sein Medizinstudium abbrechen, das Kriegselend beschäftigte
ihn wie viele andere und in ihm wuchs der Wunsch, aktiv zu helfen. Er wollte
ein Dorf für die leidenden Kriegskinder in der Schweiz aufbauen und konnte
seine Idee in der bekannten Kulturmonatszeitschrift DU im August 1944 im
Artikel «Ein Dorf für die leidenden Kinder» publizieren. Das Echo von Spendern
und Helfern in der ganzen Schweiz war darauf so gross, dass schon bald mit dem
Bau des Dorfes begonnen werden konnte. Bis in die 70er Jahre konnten 25 Häuser
gebaut werden, die bis heute Kindern in Not aus aller Welt ein Zuhause geben.
Vergangenes Jahr feierte das Kinderdorf seinen 60. Geburtstag, als Geschenk
konnte das neue Besucherzentrum eröffnet werden. Es zeigt eine eindrückliche
Reise durch Geschichte und Gegenwart des Kinderdorfes Pestalozzi und der
vergangenen Kriege. Auf einer Schautafel sind alle Namen der Kriegs- und
Flüchtlingskinder festgehalten, die seit Bestehen des Hilfswerkes in Trogen
waren. Gerade in den gegenwärtigen völkerrechtswidrigen Kriegen sterben so
viele Kinder wie noch nie, und im Jahre 2004 lebten 30 Millionen Kinder in
Kriegsgebieten. Kindersoldaten werden im grausamen Kriegsgeschäft geopfert.
Erschütternde Berichte und Bilder zeigen die durch Uranmunition geschädigten,
missgebildeten und getöteten Kinder der heutigen Kriege. Vor diesem aktuellen Hintergrund wird der Besuch des Dorfes und der
informativen Ausstellung zu einem eindrücklichen Erlebnis und führt den
Besucher in die dringendste Aufgabe der Gegenwart: den Stopp dieser
wahnsinnigen Kriege.
Bei der jungen Generation muss diese vorbildliche Ethik des Mitfühlens und
selbstlosen Helfens der Gründergeneration des Kinderdorfes geweckt und
gefördert werden, denn nur auf dieser Basis hat das grossartige Werk eine
Zukunft und kann die immense Not in der Welt gelindert werden.
Ein Dorf der Nächstenliebe
Neben den zahlreichen
Mitarbeitern aus vielen Ländern haben auch bedeutende Pädagogen, Psychologen
und Persönlichkeiten wie Elisabeth Rotten (1882-1964), Marie Meierhofer
(1909-1998) und Hans Fischli (1909-1989) für das Kinderdorf gewirkt. Arthur
Bill und seine Frau Berta leiteten das Dorf 25 Jahre von 1948 bis 1973 mit
grossem Engagement. Das Buch von Arthur Bill «Helfer unterwegs – Geschichten
eines Landschulmeisters, Kinderdorfleiters und Katastrophenhelfers» gibt einen
guten Einblick in das Leben im Kinderdorf. So wurde beispielsweise in der
jeweiligen Muttersprache der Kinder in der Unterstufe in den verschiednen
Hausschulen unterrichtet. Die Kinder lebten in einer Hausfamilie mit Hausmutter
und
-vater, in der auch ihre Kultur nicht zu kurz kam und sich alle wohlfühlen
konnten. Eine gemeinsame internationale Oberstufe schloss sich daran an. Das
gut durchdachte Konzept des Kinderdorfes ist bis heute aktuell geblieben.
Friedenserziehung – von der Kindergemeinschaft zur
Völkergemeinschaft
Arthur Bill hält die beiden
Hauptziele des Kinderdorfes fest: «Erstens: Es will dem verlassenen
notleidenden Kind eine Heimstätte bieten, in der es in familienähnlicher
Geborgenheit all das findet, was zu seiner harmonischen Entwicklung
erforderlich ist. Zweitens: Es will ein Dorf sein, in dem sich Kinder,
Jugendliche und Erzieher aus verschiedenen Ländern und Kulturen zu einer
Nachbarschaft und zu gemeinsamem Tun finden können, das sie über alles
Trennende der Sprache, des Glaubens und des Herkommens hinweg das Gemeinsame,
das Allgemeinmenschliche als tragendes Bauelement der kleinen
Völkergemeinschaft erleben lässt.» (Arthur Bill, 2002, S.142)
Das Kinderdorf Pestalozzi leistet mit verschiedenen Partnerorganisationen heute
in aller Welt grossartige Aufbauarbeit in Entwicklungsländern, nach
Naturkatastrophen oder bei Kriegen, fördert die interkulturelle Verständigung
und die Friedenserziehung. So wurde 2005 anlässlich des «Internationalen Jahres
des Sports» im Kinderdorf in Trogen die internationale Aktion und das
Jugendcamp «Play for Peace» zusammen mit der DEZA und dem Sonderberater des
Uno-Generalsekretärs für Sport im Dienst von Entwicklung und Frieden, Adolf Ogi,
durchgeführt.
«Am schlimmsten geht es aber den Kindern»
Im folgenden sollen einige
Ausschnitte aus der bewegenden Schrift des Initianten Walter Robert Corti «Der
Weg zum Kinderdorf Pestalozzi» von 1955 dargelegt werden. Mit dem Satz «Was
wäre ein Glaube nütze, der nichts wagen will?» von Romain Rolland leitet Walter
Robert Corti den Artikel im DU-Heft ein und schreibt: «Der totale Krieg zieht
die Hölle der kämpfenden Front über das ganze Land und das ganze Volk. Der
moderne Machtwille bestimmt das ‹Feld der Ehre› neu: Nun fallen die
todbringenden Bomben auch in die stillen Dörfer des Hinterlandes, in die
steilen Wohnschächte wehrloser Städte. Kein Alter, kein Geschlecht bleibt
verschont. Die stürzenden Trümmer erschlagen die müde Greisin wie den hoffnungsvollen
Enkel. Der Mord vollzieht sich an Müttern und Kindern, der tödliche Zugriff
sucht nach der Quelle des Lebens selbst. Dabei übersteigt das Ausmass der
Zerstörung alle bekannten Katastrophen der äusseren Natur.» Corti beschreibt
den verbrecherischen Wahnsinn dieser Kriegsclique, wie diese «fahrlässigen und
auch verbrecherischen Ignoranten», mit ihren feindlichen Ideologien den
Weltfrieden zerstören.
Der Artikel über das Elend des Krieges und das Leid der Kinder war menschlich
so engagiert verfasst, dass er ein grosses Echo auslöste und sich spontan
zahlreiche Spender, Fachkräfte und Handwerker meldeten, um das Kinderdorf
sofort zu bauen. Es war auch das Verdienst des Chefredaktors Arnold Kübler,
eine grossartige Persönlichkeit mit humanistischer Gesinnung, der das tief
bewegende Heft zum Thema der Kriegskinder gestaltet hat, mit einem eigenen Text
und zahlreichen ausgezeichneten weitern Beiträgen von Fachleuten jener Zeit.
Ausgehend von Albert Ankers eindrücklichem und einfühlsamem Bild «Die Kinder aus
den Urkantonen im Jahre 1798 in Murten», welches angesichts des heutigen
Kriegswahnsinns noch zivilisiert wirkt, zeigte Arnold Kübler schonungslos den
Kriegswahnsinn in Europa auf. Einer der ganz grossen Schweizer Fotografen jener
Zeit, Paul Senn, trug Aufnahmen von sterbenden und leidenden Kriegskindern bei,
die «starben, ohne Liebe, ohne Hilfe, ohne Barmherzigkeit». Dass das Dorf in
kurzer Zeit von freiwilligen, selbstlosen Helfern, Zimmerleuten, Baumeistern
und Fachleuten aller Berufe aufgebaut wurde, zeigt die Natur des Menschen, der
auch in schwersten Zeiten hilft und zuspringt. Einen besonders wertvollen
Beitrag leistete dern bekannte Zürcher Architekt Hans Fischli, der spätere
Direktor der Kunstgewerbeschule Zürich. Ihm gelang es, sich in die Lebenswelt
und Gefühlslage der Kriegskinder aus anderen Ländern und Kulturen einzufühlen
und ihnen ein Zuhause zu schaffen, wo sie mit Lehrer, «Hausmüttern» und
«Hausvätern» aus den entsprechenden Herkunftsländern der Kinder in ganz
verschieden gebauten Häusern, in einem Dorf wieder ein Zuhause fanden.
«Diese Bewegung tätiger Nächstenliebe»
Corti schreibt in seiner
Schrift «Der Weg zum Kinderdorf Pestalozzi» wie er 1944 zu seinem Aufruf im
DU-Heft kam: «Wie alle seine Mitbürger und Kameraden hat auch er sich überlegt,
was wir Schweizer angesichts der kranken Zeit zur Linderung des Elends in den
Kriegsländern beitragen könnten. Blieb doch unsere Heimat durch eine wahrhaft
gnädige Fügung ein zweites Mal verschont. Um so mehr regte sich die
Bereitschaft zu helfen, fast mit der Kraft eines Naturereignisses. Aus allen
Herzen brachen die Bäche und Ströme des guten Willens. Diese Bewegung tätiger
Nächstenliebe wird für immer die geschichtliche Leistung der Schweiz in den
Jahren des elenden Krieges und der ersten Nachkriegsjahre bleiben. Wer sie
nicht kennt, verkennt die wichtigste Innerlichkeit unserer jüngsten Geschichte,
wer an ihr nicht teilnahm, der liess den tiefsten eidgenössischen Auftrag leer.
Der Geist Henri Dunants trieb in den Seelen. Was die offizielle Schweiz in
seinem Zeichen tat, das lässt sich heute aus den vorliegenden Berichten
ersehen, was die Einzelnen einsetzten, für Freunde, für Verwandte, für
Unbekannte, das wird sich für immer einer registrierenden Erfassung entziehen.
Es war gemessen an der Kleinheit des Landes viel, gemessen am Elend der Zeit
immer noch viel zu wenig.»
Bei Kriegsende entstand die vorbildliche Hilfsaktion «Schweizerspende» der
Schweizer Bevölkerung. Sie entwickelte sich so eindrücklich, dass der Bundesrat
die grosse Spendensumme von 50 Millionen für die Hilfe und den Wiederaufbau in
den zerstörten Kriegsgebieten 1945 «mit einem Bundesbeschluss als
Beitragsleistung an die kriegsbeschädigten Länder» mit 150 Millionen zusätzlich
zur Verfügung stellte. Walter Robert Corti schildert diese historischen und
psychologischen Zusammenhänge und Wirkkräfte sehr genau: «Wenn des Nachbars
Haus brennt, was können wir dann tun? Wir eilen zu ihm, helfen mit Eigenem aus,
zum anderen bergen wir sein Kostbarstes, seine Kinder, in unseren unversehrten
Bereichen. So hat die Schweiz, sobald es anging, Nahrungsmittel, Kleider,
versendbare Notwohnungen, Medikamente und geschulte Kräfte nach den
niedergebrochenen Ländern gesandt, um am jeweiligen nationalen Wiederaufbau
mitzuhelfen. Auf der anderen Seite wurde weit über hunderttausend Kindern ein
Erholungsaufenthalt von drei Monaten in schweizerischen Familien ermöglicht. Wo
sie dabei in die warmen, geordneten Wohnstuben des Mittelstandes und der Bauern
kamen, ist ihnen diese Zeit zu Segen und oft geradezu zur Rettung geworden.
Hier hat die Kinderhilfe des schweizerischen Roten Kreuzes ganz im Geiste ihres
Gründers und im Verein mit der Willigkeit breitester Kreise des Volkes schlicht
und praktisch eine wunderbare Leistung vollbrachte. Sie liess sich von der Regel
leiten, schwächliche, unterernährte und auch tuberkolosegefährdete Kinder in
unser Land einzuladen, bei denen ein Aufenthalt von drei Monaten auch ein
positives Resultat erwarten liess.»
Walter Robert Corti schliesst sein Buch mit dem Bezug zu Albert Schweitzer ab:
«Eines hilft uns allen lähmenden Streit vergessen und lässt uns weder verzagen
noch ermatten: die liebende Ehrfurcht vor dem Leben.» Die Beschäftigung mit
dieser Ethik der Nächstenliebe und des humanitären Wirkens, gemeinsam mit
diesen vorbildlichen Mitmenschen und Zeitzeugen und dem Besuch im Kinderdorf
machten Mut und führten uns die wertvollste Substanz vor Augen, welche die
humanitäre Schweiz ausmacht. Sie macht uns aber auch auf die dringenden
Aufgaben unserer Zeit aufmerksam: Die sofortige Beendigung des heutigen
unbeschreiblichen Kriegswahnsinns und die Durchsetzung des Humanitären
Völkerrechts. Von den grausamen Kriegen und Waffen ist heute besonders die
Zivilbevölkerung betroffen. Stoppen wir diesen Wahnsinn, gerade auch den
Kindern zuliebe!
Walter Robert Corti, Der Weg
zum Kinderdorf Pestalozzi, ISBN 978-3-258-06468-0
Auskunft: Stiftung Kinderdorf
Pestalozzi, Kinderdorfstrasse 20, CH 9043 Trogen,
Tel. ++41 71 343 73 12
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen
Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet
worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit
von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und
Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den
Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden
Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die
Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den
sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten
Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit
für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen
zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft
sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und
Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch
fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche
Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch
durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft
und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne
irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion,
politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen,
Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen,
rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person
angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine
Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und
Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf
gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede
Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer
derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder
nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen
werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn
erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes
und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als
unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem
er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz
nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit
ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso
darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung
angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes
ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
Beeinträchtigungen.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen
Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in
sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die
tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen
erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 16
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der
Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche
Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen
Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf
Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum
innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die
Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen,
öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu
bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art
und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und
zu verbreiten.
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen
zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes
unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt;
dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit
geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck
kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch
darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter
Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und
die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm
und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert,
gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen
beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige
Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit
und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung
und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle
von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei
anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle
Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist
obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht
werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren
Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die
Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß
zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen
oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die
Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren
Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an
den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften
teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als
Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle
Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen
unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und
Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der
Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen
Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und
Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen
Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben
oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung
verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Schülerausstellung «A Piece for Peace» des «Nationalen Friedenswettbewerbs»
von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen TG
Die Ausstellung, «A Piece for Peace» – «Schüler für den Frieden», die bis zum 29. Oktober 2006 im Landesmuseum war, ist im November im Rahmen des Jugendfestivals in Bellinzona zu sehen und anschliessend bis Mitte Januar 2007 bei der DEZA in Bern. Die ausgezeichneten Arbeiten werden dann in der UNO in Genf eine feste Bleibe finden. Der nationale Friedenswettbewerb und die Ausstellung waren so erfolgreich, dass die engagierten Initianten unter dem Motto «A Piece for Peace» weitere Aktivitäten planen.
Was kann man sich Schöneres wünschen als einen «nationalen Friedenswettbewerb» mit Schulklassen der 5. Primarschulstufe aus der ganzen Schweiz? Die Veranstaltung ist ein Beleg für ein vorbildliches pädagogisches und friedenspolitisches Wirken und das Verantwortungsgefühl des Schweizer Bundesrates als Wettbewerbsveranstalter und das Engagement der beteiligten Schulen. Die Schulreformen haben in den vergangenen Jahren auch dazu geführt, dass viele sinnvolle Schulprojekte möglich werden. So hat sich «A Piece for Peace» dem gerade heute so vordringlichen Thema von Krieg und Frieden zugewendet. Was die 41 Schulklassen, diese 1000 Schulkinder aus 21 Kantonen, dazu gestaltet haben, ist grossartig und zeigt uns allen, wie wichtig Kindern und Jugendlichen der Frieden ist und wie zugänglich sie für dieses Thema sind. Die Bilder, Skulpturen, Installationen, Videos, Musikdarbietungen und Texte sind im Rahmen eines nationalen Friedenswettbewerbs entstanden und stehen unter der Schirmherrschaft von Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Es wurden drei Kategorien vorgegeben: Bilder, Skulpturen und bewegte Kunst (Video, Musical, Songs). Das Interesse an diesem nationalen Friedenswettbewerb war so gross, dass aus Gründen der Fairness 41 Schulklassen ausgewählt wurden. Die Lehrerinnen und Lehrer dieser Klassen haben eine grossartige Arbeit mit ihren Schülerinnen und Schülern geleistet. Jedes Werk ist origineller und schöner als das andere und es fiel der prominenten Jury mit Mario Botta, Jakob Kellenberger, Remigio Ratti, Nelly Wenger und Beat Zemp nicht leicht, sechs Arbeiten auszuwählen und zu prämieren. Diese sechs Siegerwerke und mit ihnen 200 Schüler wurden von der aussenpolitischen Kommission von Bundesrat Moritz Leuenberger eingeladen und im Rahmen einer Feier gewürdigt. Diese ausgezeichneten Beiträge werden dann Ende dieses Jahres als Geschenk der Schweizer Jugend an die Uno ein festes Zuhause bei der Uno in Genf finden. Vom 18. bis 25. November werden alle 41 Werke im Rahmen des internationalen Jugendfilmfestivals «Castellinaria» in Bellizona zu sehen sein. Der Friedenswettbewerb wurde durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Departement für Verteidigung und Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und den Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) unterstützt.
Vorbildliche Friedenskulturarbeit für Schule und Elternhaus
Die schön gestaltete Ausstellung informiert auch über jedes Projekt und zeigt die Klassenfotos der Schüler. Jedes Werk ist sehenswert, originell, ernsthaft durchdacht, menschlich mitfühlend und so schön gestaltet, dass der Betrachter innerlich angerührt wird. So zeigen die Exponate einen Reigen mit kleinen Figuren-Puppen, mit Kindern aus allen Ländern und Kulturen oder einen originell gestalteten Tisch mit Stühlen und einem «Friedens-Rezeptbuch», worin eindrückliche Empfehlungen für Frieden und Völkerverständigung von Schülern notiert sind. Herrlich ist auch das Video mit einem speziell inszenierten Musical, vielfältig gestaltete Kreisbilder, Weltkarten-Collagebilder und Weltkugel-Skulpturen zeigen die Vielfalt der Ideen und Zugänge zum Thema Frieden. Beeindruckend ist auch die Uno-Installation mit Original-Emblem, die Mobiles oder die grausige Kriegsmaschinen-Skulptur, welche Menschen verschlingt. Die Werke der jungen Künstler zeigen dem Besucher deutlich, dass gerade die Kinder den Krieg spontan ablehnen und in Frieden auf der Welt leben wollen. Wer das Schulleben heute kennt, weiss, dass gerade die heutigen Schulkinder im Kontakt mit Kindern aus vielen Kriegsländern leben und lernen. Diese Kinder und ihre Eltern (wenn sie noch leben), wissen, was «moderne» Kriege bedeuten.
Kriege sind heute nicht mehr führbar!
Die wunderbaren Werke sagen uns auch: «Beendet eure wahnsinnigen völkerrechtswidrigen Kriege und tödlichen Rüstungsgeschäfte!» Beim Betrachten und Lesen der eindrücklichen kleinen Kunstwerke kann man sich die interessanten Gespräche zwischen Lehrern und Schülern, untereinander und zu Hause gut vorstellen. Sicher konnten Kinder aus Kriegsländern berichten, sicher wurde den 5.-Klässlern auch erklärt, wie viele Tote, wieviel Zerstörung, Krankheiten und unbewohnbares Land die Schrecken der beiden Weltkriege und der unvorstellbare Atombombenabwurf der Menschheit brachten. Sicher ergab sich die Gelegenheit zu zeigen, wie segensreich das Wirken von Henry Dunants Rotem Kreuz heute überall auf der Welt wirkt, oder wie die neutrale Schweiz als Depositarstaat der «Genfer Konventionen» und Hüterin des humanitären Völkerrechts grosse internationale Verantwortung trägt. Sicher haben die Schüler stufengerecht und in einfachen Worten auch die für alle Menschen gültigen Menschenrechte kennengelernt und erfahren, dass Kriege verboten sind und zu Verbrechen an der Menschheit und am Weltkulturerbe führen. Ideal sind solche Projekte auch für viele Fächer, in denen Kinder und Jugendliche über «Vorbilder» aufgeklärt werden. Sie erfahren beispielsweise, wie vor 50 Jahren Naturwissenschafter oder Nobelpreisträger wie Albert Schweitzer und Philosophen wie Karl Jaspers und viele Intellektuelle den Krieg und die atomaren Massenvernichtungswaffen vehement bekämpften und für immer verbieten wollten. Die ausgestellten Arbeiten und dieses Nachdenken über den Wahnsinn des Krieges, den Wahnsinn der Kriegsführer und den Wahnsinn der Kriegswirtschaft führen uns auch die Verpflichtung vor Augen, offen und ohne Beschönigung die heutigen Grausamkeiten des «modernen, technologischen Krieges» mit streng verbotener abgereicherter Uran-Munition (DU) und grausamen Streubomben (Cluster Muniton Coalition, CMC) aufzuzeigen. Soldaten und heute vor allem die Zivilbevölkerung und Kinder sind die Opfer. Die Menschen, die alle keinen Krieg wollen, sterben sofort oder jämmerlich nach Jahren an Krebsleiden durch die Schäden der Uranmunition. Schrecklich sind die Missbildungen der Tot- und Neugeborenen, Missbildungen und heimtückische Krebskrankheiten wirken auf Generationen hin weiter, und die Erde wird für immer unbewohnbar. Diese grausamen Kriege wurden und werden heute absichtlich mit verbotenen Waffen geführt. Nachweislich sind zahllose Opfer bereits aus den Kriegen in Ex-Jugoslawien, aus Afghanistan, aus den beiden Kriegen im Irak und wahrscheinlich auch in Libanon zu beklagen. Jeder vernünftige Mensch, jeder Jugendliche wird dieses Verbrechen an der ganzen Menschheit, diesen Wahnsinn empört verurteilen und sagen: «Man darf heute keine Kriege mehr führen, wir müssen alle unsere Kraft in die Hilfe für diese Opfer und in eine Wirtschaft und Kultur für den Frieden auf der ganzen Welt einsetzen!» Diese Ausstellung und solche Projekte zeigen auch gut, dass die Vermittlung von Ethik und Friedenserziehung heute durch solche gemeinsamen Arbeiten gut gelingen kann. Hier können Kinder und Jugendliche auf ein im heutigen Leben sinnvoll hinwirkendes Ziel lernen. Sie können mit ihrer Eigenaktivität und Kreativität an Problemen in der Welt mitwirken, ihr soziales Gefühl und inneres Angesprochensein entwickeln und so ein persönliches inneres Friedenskonzept aufbauen, welches für alle Menschen einen tragenden Sinn im Leben gibt. Die Ausstellung und solche Projekte können in diesem Sinn nur allen Lehrkräften und Eltern mit Kindern wärmstens empfohlen werden.
60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menscherechte Die Rede von Papst Benedikt XVI. - Die Uno, die Menschenrechte und der Frieden in der Welt
u.k/Mai 08. Die genossenschaftliche Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ (www.zeit-fragen.ch) hat in der Nr.18. vom 28.April 2008 in verdienstvoller Weise die wichtige Rede von Papst Benedikt XVI. „Die Uno darf die Menschenrechte nicht zur Disposition stellen» am 18. April 2008 vor der UNO-Vollversammlung in New-York im vollen Wortlaut abgedruckt. Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht beinhalten anthropologische und ethische Grundwahrheiten, welche der Natur des Menschen entsprechen und die auch in den grossen Weltreligionen enthalten sind. Sie wurden vor 60 Jahren unter gemeinsamer Anstrengung nach den Schrecken der beiden Weltkriege errungen und gelten für alle Menschen. Diese Grundlagen sind für die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt entscheidend. Diese wichtige Friedensbotschaft soll weite Verbreitung finden und auch auf unserer Homepage verbreitet werden.
„Die Uno darf die Menschenrechte nicht zur Disposition stellen» Rede Papst Benedikt XVI. vom 18. April 2008 vor der Uno-Vollversammlung in New York
zf. Vom 15. bis zum 21. April hat Papst Benedikt XVI. die Vereinigten Staaten von Amerika besucht. Sein Besuch galt der dortigen römisch-katholischen Kirche und den Millionen Gläubigen verschiedener Religionsgemeinschaften in den USA. Es gab eine Vielzahl von Gesprächen, Predigten und Ansprachen, die von der Weltöffentlichkeit aufmerksam verfolgt wurden. Herausragend war die Rede des Papstes vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. April. In dieser Rede legt Benedikt XVI. noch einmal grundlegend dar, welche Bedeutung die Vereinten Nationen als zusammenarbeitende Versammlung gleichberechtigter und souveräner Staaten in der heutigen und künftigen Welt haben. Sie sind eine menschenwürdige und menschengerechte Alternative und Antwort auf das Hegemoniestreben einer oder ein paar weniger Mächte. Er legt dar, von welch hervorragender Bedeutung die Achtung des Völkerrechts ist und welche grosse Bedeutung die allen Menschen gleich zukommenden universalen Menschenrechte haben. Und er legt dar, warum die Kirche diese Menschenrechte voll und ganz unterstützt und diese auch ein Fundament des so ausserordentlich wichtigen intensiven interreligiösen Dialoges sein sollen. Wir drucken diese Rede wegen ihrer grundlegenden Bedeutung in deutscher Übersetzung vollumfänglich ab.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren
Jetzt, da ich mit meiner Ansprache vor dieser Versammlung beginne, möchte ich zunächst Ihnen gegenüber, Herr Präsident, meinen herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte zum Ausdruck bringen. Mein Dank geht auch an den Generalsekretär, Herrn Ban Ki-moon, für die Einladung zum Besuch beim Sitz dieser Organisation und für den Empfang, den er mir bereitet hat. Ich begrüsse die Botschafter und Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und alle Anwesenden. Durch Sie grüsse ich die Völker, die hier vertreten sind. Sie schauen auf diese Einrichtung, damit sie der Gründungsinspiration folgend ein Zentrum für die Harmonisierung der Massnahmen der Nationen für die Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele «des Friedens und der Entwicklung werde» (vgl. Charta der Vereinten Nationen, Artikel 1.2–1.4). So wie es Papst Johannes Paul II. im Jahr 1995 zum Ausdruck gebracht hat, sollte die Organisation «ein moralisches Zentrum sein, in dem sich alle Nationen der Welt zu Hause fühlen und ein gemeinsames Selbstbewusstsein entwickeln, sich als eine ‹Völkerfamilie› zu fühlen» (Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 50. Jahrestag ihrer Gründung, New York, 5. Oktober 1995, 14). Durch die Vereinten Nationen haben die Staaten weltumspannende Ziele festgelegt, die, auch wenn sie nicht völlig mit dem umfassenden Gemeinwohl der Menschheitsfamilie übereinstimmen, zweifellos einen wesentlichen Teil dieses Gutes ausmachen. Die Grundprinzipien der Organisation – die Sehnsucht nach Frieden, das Streben nach Gerechtigkeit, Respekt für die Würde der einzelnen Person, die humanitäre Zusammenarbeit und Hilfe – drücken die Bestrebungen des menschlichen Geistes aus und stellen jene Ideale dar, die die internationalen Beziehungen tragen sollen. Wie meine Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. an dieser Stelle beobachtet haben, all dies gehört zu dem, was die katholische Kirche und der Heilige Stuhl aufmerksam und mit Interesse verfolgen; und sie sehen in Ihrer Tätigkeit ein Beispiel dafür, wie Probleme und Konflikte in bezug auf die internationale Gemeinschaft zu einem Gegenstand gemeinsamer Regelung werden können. Die Vereinten Nationen verkörpern den Anspruch für ein «höheres Mass an internationaler Ordnung» (Johannes Paul II., Sollicitudo Rei Socialis, 43), inspiriert durch das Prinzip der Subsidiarität, und damit befähigt, Antwort auf die Forderungen der Menschheitsfamilie nach verbindlichen internationalen Regeln und Strukturen zu geben, die in der Lage sind, die Entfaltung des Lebens der Völker im Alltag zu harmonisieren. Dies ist um so notwendiger in einer Zeit, in der wir das offensichtliche Paradoxon eines multilateralen Konsenses erleben, der sich weiterhin in einer Krise befindet, weil er immer noch von den Entscheidungen von wenigen abhängt, während die Probleme der Welt die internationale Gemeinschaft zu einem kollektiven Handeln aufrufen. Tatsächlich verlangen Fragen der Sicherheits- und Entwicklungsziele, die Verringerung der lokalen und globalen Ungleichheiten, der Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima, dass alle internationalen Führer gemeinsam handeln und dass sie ihre Bereitschaft zeigen, mit besten Absichten arbeiten zu wollen, zur Achtung des Gesetzes und zur Förderung der Solidarität mit den schwächsten Regionen des Planeten. Ich denke dabei vor allem an die Länder in Afrika und auf anderen Kontinenten, die nach wie vor von wahrer und ganzheitlicher Entwicklung ausgeschlossen sind und deshalb Gefahr laufen, nur die negativen Auswirkungen der Globalisierung zu erleben. Im Rahmen der internationalen Beziehungen ist es notwendig, die Rolle anzuerkennen, die übergeordnete Regeln und Strukturen spielen, die untrennbar auf die Förderung des Allgemeinwohls hin angelegt sind und deshalb dem Schutz der menschlichen Freiheit dienen. Diese Ordnung schränkt die Freiheit nicht ein. Im Gegenteil, sie fördert sie, weil sie ein Verhalten und Aktionen verbietet, die sich gegen das Gemeinwohl wenden, ihre tatsächliche Ausübung verhindern und damit die Würde jeder menschlichen Person aufgeben. Im Namen der Freiheit muss es eine Wechselwirkung zwischen jenen Rechten und Pflichten geben, durch die jeder Mensch aufgerufen wird, die Verantwortung für seine Entscheidungen zu übernehmen, die sich als Folge der Aufnahme von Beziehungen mit anderen ergeben. An diesem Punkt richten sich unsere Gedanken auf die Art und Weise, wie Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung manchmal angewendet worden sind. Trotz der enormen Vorteile, die die Menschheit dadurch gewinnen kann, sind sie in einigen Fällen ein klarer Verstoss gegen die Ordnung der Schöpfung; und dies bis zu dem Punkt, wo nicht nur dem heiligen Charakter des Lebens widersprochen wird, sondern auch die menschliche Person und Familie ihrer natürlichen Identität beraubt werden. Auch internationale Massnahmen zur Erhaltung der Umwelt und zum Schutz der verschiedenen Formen des Lebens auf der Erde sollten nicht nur einen vernünftigen Einsatz von Technologie und Wissenschaft garantieren, sondern auch die Wiederentdeckung des wahren Abbildes der Schöpfung. Dies erfordert nie nur die Wahl eines Entweder-Oder zwischen Wissenschaft und Ethik: Es ist eher eine Frage der Wahl einer wissenschaftliche Methode, die wirklich respektvoll gegenüber ethischen Imperativen ist. Die Anerkennung der Einheit der menschlichen Familie und die Wertschätzung der angeborenen Würde eines jeden Mannes und jeder Frau finden heutzutage wieder mehr Bedeutung durch das Prinzip einer Verantwortung, die auffordert zu schützen. Dies wurde erst vor kurzem beschlossen, aber es war bereits implizit seit den Ursprüngen der Vereinten Nationen zugegen und ist jetzt charakteristisch für ihre Tätigkeit. Jeder Staat hat die vorrangige Pflicht, dem Schutz der eigenen Bevölkerung vor schwerwiegenden und anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte zu dienen, aber auch vor den Folgen der humanitären Krisen, ob sie nun natürlich oder von Menschen verursacht sind. Wenn Staaten nicht in der Lage sind, einen solchen Schutz zu gewährleisten, muss die internationale Gemeinschaft einschreiten; und zwar mit den juristischen Mitteln, die in der Charta der Vereinten Nationen und in anderen internationalen Werkzeugen dafür vorgesehen sind. Die Einsätze der internationalen Gemeinschaft und ihrer Organe, vorausgesetzt, sie respektieren die Grundsätze, die die internationale Ordnung tragen, sollten niemals zu ungerechtfertigten Auflagen oder zu einer Einschränkung der Souveränität führen. Im Gegenteil, angesichts eines möglichen Einsatzes gleichgültig zu bleiben oder ihn zu unterlassen, verursacht die wirklichen Schäden. Was wir brauchen, ist eine tiefere Suche nach Möglichkeiten, wie man Konflikte im Vorfeld behandelt und mit ihnen umgeht, indem man alle möglichen diplomatischen Wege auslotet und auch den geringsten Anzeichen für einen Dialog oder Wunsch nach Versöhnung Aufmerksamkeit und Ermutigung schenkt. Das Prinzip der Verantwortung zum Schutz wurde von dem alten «ius gentium» als Grundlage für jede Handlung angesehen, die von der Regierung im Hinblick auf die Regierten vorgenommen wurde: In der Zeit, als das Konzept der souveränen Nationalstaaten zum ersten Mal entwickelt wurde, erklärte der Dominikaner-Mönch Francisco De Vitoria, der als ein Vorläufer der Idee der Vereinten Nationen bezeichnet wird, dass diese Verantwortung ein Aspekt der natürlichen Ordnung ist, die von allen Völkern geteilt wird und das Ergebnis einer internationalen Ordnung darstellt, deren Aufgabe es war, die Beziehungen zwischen den Völkern zu ordnen. Jetzt wie damals bezieht sich dieses Prinzip auf die Auffassung vom Menschen als Bild des Schöpfers, dem Wunsch nach dem Absoluten und dem Wesen der Freiheit. Die Gründung der Vereinten Nationen fiel, wie wir wissen, mit den tiefgreifenden Umwälzungen zusammen, die die Menschheit erlebt hat, als nämlich jeder Hinweis auf die Bedeutung von Transzendenz und natürlicher Vernunft aufgegeben wurde, was zur Folge hatte, dass die Freiheit und die Würde des Menschen grob verletzt wurden. Immer wenn dies geschieht, bedroht es die objektiven Grundlagen jener Werte, die die internationale Ordnung tragen, und es untergräbt die eindeutigen und unantastbaren Grundsätze, die durch die Vereinten Nationen formuliert und konsolidiert wurden. Wenn man vor neuen und tiefgreifenden Herausforderungen steht, ist es ein Fehler, sich auf einen pragmatischen Ansatz zurückzuziehen und sich auf die Bestimmung einer «gemeinsamen Basis» zu beschränken, die inhaltlich reduziert und in ihrer Wirkung schwach bleibt. Dieser Hinweis auf die Menschenwürde, ihre Grundlage und ihr Ziel, die Verantwortung für ihren Schutz, bringt uns zu dem Thema, auf das wir uns in diesem Jahr konzentrieren, da wir den sechzigsten Jahrestag der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» feiern. Dieses Dokument ist das Ergebnis eines Zusammentreffens der verschiedenen religiösen und kulturellen Traditionen, die alle vom gemeinsamen Wunsch durchdrungen sind, den Menschen in den Mittelpunkt der Institutionen, der Gesetze und der Abläufe der Gesellschaft zu stellen und die menschliche Person in ihrer wesentlichen Bedeutung für die Welt der Kultur, Religion und Wissenschaft zu betrachten. Die Menschenrechte werden immer mehr als die gemeinsame Sprache und das ethische Substrat der internationalen Beziehungen erachtet. Gleichzeitig dienen die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte als Schutz der Garantie für Menschenwürde. Es ist offensichtlich, dass diese Rechte, die in der Erklärung anerkannt und dargelegt werden, für alle Menschen Gültigkeit haben kraft des gemeinsamen Ursprungs der Person, die nach wie vor den Höhepunkt von Gottes schöpferischem Plan von Welt und Geschichte darstellt. Sie gründen sich auf das natürliche Recht, das in die menschlichen Herzen eingeschrieben und in den verschiedenen Kulturen und Zivilisationen gegenwärtig ist. Die Menschenrechte aus diesem Zusammenhang zu lösen, würde bedeuten, ihre Reichweite einzuschränken und einer relativistischen Konzeption nachzugeben, gemäss derer die Bedeutung und Auslegung der Rechte variieren könnten und ihnen ihre Universalität im Namen der verschiedenen kulturellen, politischen, sozialen und religiösen Anschauungen aberkannt würde. Diese grosse Vielfalt der Sichtweisen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur Rechte universal sind, sondern auch die menschlichen Person, die Gegenstand dieser Rechte ist. Das Leben der Gemeinschaft, sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene, zeigt deutlich, dass die Achtung der Rechte und der Garantien, die aus ihnen folgen, Massnahmen für das Gemeingut sind, die zur Beurteilung der Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, Armut und Entwicklung, Sicherheit und Konflikt dienen. Die Förderung der Menschenrechte bleibt nach wie vor die wirksamste Strategie für die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den Ländern und sozialen Gruppen, und für die Erhöhung der Sicherheit. Tatsächlich werden die Opfer von Not und Verzweiflung, deren menschliche Würde durch Straflosigkeit verletzt wird, leichte Beute für den Aufruf zur Gewalt, und sie können dann den Frieden verletzen. Das Gemeinwohl, das die Menschenrechte zu sichern helfen, kann jedoch nicht nur durch korrekte Methoden erzielt werden; noch weniger dadurch, einen Ausgleich zwischen konkurrierenden Rechten zu erreichen. Das Verdienst der Allgemeinen Menschenrechtserklärung besteht darin, dass sie verschiedene Kulturen befähigt hat, rechtlichen und institutionellen Modellen Ausdruck zu verleihen und sie um einen grundlegenden Kern der Werte und damit der Rechte herum zu entwickeln. Heute müssen die Anstrengungen angesichts des Druckes, die Grundlagen der Menschenrechtserklärung neu zu legen und ihre innere Einheit aufzugeben, verdoppelt werden, sonst erleichtert man eine Abkehr vom Schutz der Menschenwürde hin zur Befriedigung oberflächlicher Interessen und oft partikulärer Absichten. Die Erklärung wurde ein «gemeinsamer Standard für die Erreichung eines Zieles» (Präambel) und kann nicht bruchstückhaft angewandt werden, je nach Trends oder selektiver Auswahl, die lediglich Gefahr laufen, im Widerspruch zur Einheit der menschlichen Person zu stehen und damit der Unteilbarkeit der Menschenrechte zu widersprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Rechtmässigkeit oft über die Gerechtigkeit triumphiert, wenn das Beharren auf Rechten sie als ausschliessliches Ergebnis der gesetzgebenden Erlasse oder als normative Entscheidungen erscheinen lässt, die von den verschiedenen Einrichtungen derer, die an der Macht sind, stammen. Rechte, die rein auf ihre Rechtmässigkeit hin eingefordert werden, laufen Gefahr, zu schwachen Positionen zu werden, weil sie von ethischen und rationalen Dimensionen getrennt werden, die ja ihr Grund und ihr Ziel sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat vielmehr die Überzeugung bestärkt, dass die Achtung der Menschenrechte hauptsächlich in unveränderlicher Gerechtigkeit verankert ist, auf der die Verbindlichkeit der internationalen Proklamationen ja ebenfalls basiert. Dieser Aspekt wird häufig übersehen, wenn der Versuch unternommen wird, Rechte ihrer wahren Funktion im Namen einer engen, nutzungsorientierten Perspektive zu berauben. Da die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz natürlich aus dem menschlichen Miteinander hervorgehen, wird leicht vergessen, dass sie die Frucht eines allgemeinen Vorverständnisses von Gerechtigkeit sind, die in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Mitgliedern der Gesellschaft baut und damit zu allen Zeiten und unter allen Völkern gültig ist. Diese Intuition wurde schon im fünften Jahrhundert von Augustinus von Hippo, einem der grossen Meister unseres geistigen Erbes, zum Ausdruck gebracht. Er lehrte das Wort: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu, «kann sich nicht in irgendeiner Weise je nach den verschiedenen Vereinbarungen, die es in der Welt gibt, verändern» (De Doctrina Christiana, III, 14). Menschenrechte müssen als Ausdruck der Gerechtigkeit respektiert werden und nicht nur, weil sie durch den Willen des Gesetzgebers durchsetzbar sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Voranschreiten der Geschichte ergeben sich neue Situationen, und es wird der Versuch unternommen, sie mit neuen Rechten zu verknüpfen. Unterscheidungsvermögen, das heisst, die Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Gut und Böse, wird im Kontext der Anforderungen, die das Leben und Verhalten von Personen, Gemeinden und Völker stellen, immer wichtiger. Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema der Rechte ist Unterscheidungsvermögen eine unverzichtbare und fruchtbare Tugend, da es ja um wichtige Situationen und tiefgründige Wahrheiten handelt. Unterscheidungsvermögen zeigt nämlich, dass die ausschliessliche Beauftragung einzelner Staaten, mit ihren Gesetzen und Institutionen die endgültige Verantwortung für die Erfüllung der Erwartungen von Personen, Gemeinden und für ganze Völker zu übernehmen, manchmal solche Folgen haben kann, dass die Möglichkeit einer sozialen Ordnung und der Respekt für die Würde und Rechte der Person ausgeschlossen bleibt. Auf der anderen Seite kann eine Lebensperspektive, die in der religiösen Dimension fest verankert bleibt, helfen, dieses Ziel zu erreichen, da die Anerkennung des transzendenten Wertes eines jeden Mannes und jeder Frau die Bekehrung der Herzen begünstigt und zu einer Überzeugung führt, die hilft, jeder Art von Gewalt, Terror und Krieg zu widerstehen und Gerechtigkeit und Frieden zu fördern. Dies liefert auch genau den Kontext für jenen interreligiösen Dialog, den die Vereinten Nationen zu unterstützen aufgerufen sind, wie sie auch den Dialog in anderen Bereichen menschlichen Handelns unterstützen. Der Dialog sollte als das Mittel erkannt werden, durch das die verschiedenen Teile der Gesellschaft ihre je eigene Sichtweise artikulieren können und durch das sie einen Konsens um die die einzelnen Werte und Ziele betreffende Wahrheit herum aufbauen können. Natürlich müssen die Menschrechte das Recht der Religionsfreiheit einschliessen, und zwar als Ausdruck einer zugleich individuellen als auch gemeinschaftlichen Dimension. Eine Vorstellung, die die Einheit der Person ausdrückt, auch wenn sie klar zwischen der Stellung des Bürgers und des Gläubigen unterscheidet. Die Tätigkeit der Vereinten Nationen hat in den vergangenen Jahren sichergestellt, dass die öffentliche Debatte Sichtweisen Raum erschlossen hat, die von einer religiösen Perspektive in all ihren Dimensionen inspiriert ist, einschliesslich der Rituale, des Gottesdienstes, der Erziehung, der Verbreitung von Informationen wie auch der Freiheit, eine Religion zu bekennen oder zu wählen. Es ist daher unbegreiflich, dass Gläubige einen Teil ihrer selbst unterdrücken müssen, nämlich ihren Glauben, um aktive Bürger zu sein. Es sollte niemals erforderlich sein, Gott zu verleugnen, um in den Genuss der eigenen Rechte zu kommen. Die mit der Religion verbundenen Rechte sind um so schutzbedürftiger, wenn sie einer säkularen Ideologie oder zu religiösen Mehrheitspositionen exklusiver Art gegengesetzt angesehen werden. Die volle Gewährleistung der Religionsfreiheit kann nicht auf die Kultfreiheit beschränkt werden, sondern muss in richtiger Weise die öffentliche Dimension der Religion berücksichtigen, also die Möglichkeit der Gläubigen, ihre Rolle im Aufbau der sozialen Ordnung zu spielen. Tatsächlich tun sie das schon, beispielsweise durch ihre einflussreiche und grosszügige Beteiligung in einem weiten Netzwerk von Initiativen, die von Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Schulen bis zu Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und karitativen Organisationen im Dienste der Ärmsten und Benachteiligten reichen. Die Weigerung, den Beitrag zur Gesellschaft anzuerkennen, der in der religiösen Dimension und der Suche des Absoluten wurzelt – schon in ihrer Natur Ausdruck der Gemeinschaft zwischen Personen –, würde zweifelsohne einen individualistischen Ansatz den Vorzug geben und die Einheit der Person aufsplittern. Meine Anwesenheit in dieser Versammlung ist Zeichen der Wertschätzung für die Vereinten Nationen und ist als Ausdruck der Hoffnung gemeint, dass die Organisation immer mehr als Zeichen der Einheit zwischen den Staaten und als Instrument des Dienstes an der gesamten Menschheitsfamilie nützen kann. Sie drückt auch den Willen der katholischen Kirche aus, den ihr eigenen Beitrag beim Aufbau internationaler Beziehungen solcher Art zu leisten, die erlauben, dass jede Person und jedes Volk merkt, dass sie bzw. es eine unersetzliche Rolle spielt. In einer Weise, die mit ihrem Beitrag im ethischen und moralischen Bereich und mit dem freien Handeln ihrer Gläubigen im Einklang steht, arbeitet die Kirche auch durch die internationale Tätigkeit des Heiligen Stuhls an der Verwirklichung dieser Ziele. In der Tat hat der Heilige Stuhl immer einen Platz in der Versammlung der Nationen gehabt und damit seinen besoneren Charakter als Subjekt im internationalen Bereich bekundet. Wie die Vereinten Nationen kürzlich bestätigt haben, leistet der Heilige Stuhl dabei seinen Beitrag gemäss den Vorgaben des internationalen Rechts; er hilft dieses Recht zu bestimmen und bezieht sich darauf. Die Vereinten Nationen bleiben ein bevorzugter Ort, an dem die Kirche bemüht ist, ihre Erfahrung «der Humanität» einzubringen, die sie über Jahrhunderte unter den Völkern aller Rassen und Kulturen entwickelt hat, und sie allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Erfahrung und Tätigkeit, die darauf abzielt, für jeden Gläubigen Freiheit zu garantieren, versucht auch, den Schutz der Personenrechte zu verstärken. Jene Rechte gründen sich auf die transzendente Natur der Person und sind ihr nachgestaltet. Sie erlaubt Männern und Frauen, ihren Glaubensweg und ihre Suche nach Gott in dieser Welt zu verwirklichen. Die Anerkennung dieser Dimension muss verstärkt werden, wenn wir die Hoffnung der Menschheit auf eine bessere Welt unterstützen wollen und wenn wir die Bedingungen für Frieden, Entwicklung, Zusammenarbeit und die Bewahrung der Rechte für die zukünftige Generationen schaffen wollen. In meiner letzten Enzyklika, Spe salvi, habe ich darauf hingewiesen, dass «die immer neue, beschwerliche Suche des rechten Weges, die menschlichen Angelegenheiten zu ordnen, Aufgabe einer jeden Generation ist» (Nr. 25). Für Christen ist diese Aufgabe aus der Hoffnung motiviert, die aus dem Heilswerk Jesu Christi entspringt. Das ist der Grund, warum die Kirche froh ist, mit dieser angesehenen Organisation verbunden zu sein, die mit der Verantwortung betraut ist, den Frieden und den guten Willen in der ganzen Welt zu fördern. Liebe Freunde, ich danke Ihnen für die heutige Gelegenheit, mich an Sie zu wenden, und ich verspreche Ihnen die Unterstützung durch meine Gebete für das Fortführen Ihrer edlen Aufgabe. Bevor ich mich von dieser angesehenen Versammlung verabschiede, möchte ich allen hier vertretenen Nationen meine Grüsse in den offiziellen Sprachen entrichten: Friede und Wohlstand mit Gottes Hilfe!
Quelle: www.zenit.org (Übersetzung aus dem Englischen durch zenit.org)